Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für alle zwischen LionMountain Media (Inh. Gerrit Löwenberger), Steinbergstraße 6, 34253 Lohfelden (Agentur) und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur.
2) Sofern von diesen AGB durch Vereinbarung abgewichen werden soll, bedürfen diese abweichenden Vereinbarungen oder Regelungen der Schriftform. Für den Fall einer Bestellung bzw. beim Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber die hier zugrunde gelegten AGB ohne Ausnahme an. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
4) Vorsorglich widerspricht die Agentur der Einbeziehung von AGB in Aufträge des Auftraggebers.
§ 2 Vertragsschluss
1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Soweit im Angebot nicht anders bezeichnet, hält Agentur sich 30 Tage an verbindliche Angebote gebunden.
2) Ein Vertrag über Vertragsleistungen kommt in der Regel durch ein beiderseits unterzeichnetes Angebot zustande, andernfalls durch Auftragsbestätigung der Agentur oder Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur. Die Agentur kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen. Die schriftliche Freigabe eines Angebots bzw. einer Kostenkalkulation der Agentur durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend.
§ 3 Angebote und Zahlungsbedingungen
1) Die Vergütungen sind Nettobeträge. Hierauf ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Es wird vereinbart, dass die Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens ab Zugang der Rechnung und ohne Abzug zu erfolgen hat.
2) Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Agentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des jeweils fertig gestellten Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Zahlungen entsprechend dem bisherige erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Im Übrigen wird auf § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur verwiesen.
3) Die Agentur behält sich vor, Ihre Leistungen per eigener Rechnungsstellung oder über einen externen Zahlungsanbieter abzurechnen.
4) Fremdkosten wie der Erwerb von Nutzungsrechten, Materialkosten, behördlichen Genehmigungen sowie sonstige, Auftrags-bedingte Auslagen für externe Dienstleister können als komplette Vorauszahlung berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
5) Der Auftraggeber hat der Agentur Reisekosten und Reisezeiten sowie sonstige Spesen zusätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen zu erstatten. Reisezeiten werden basierend auf der Hälfte des vereinbarten Tagessatzes zeitanteilig vergütet.
6) Für den Fall, dass der Auftraggeber die Leistung der Agentur in größerem als dem ursprünglich vorgesehenen Umfang in Anspruch nimmt, hat der Auftraggeber für die zusätzliche Leistung eine entsprechende, zu vereinbarende Vergütung zu zahlen.
7) Sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, sind im Angebotspreis zwei Korrekturphasen inbegriffen. Darüber hinausgehende Korrekturphasen werden nachberechnet und in Rechnung gestellt.
8) Entwürfe, Konzepte und Vorlagen, die durch die Agentur zur Verfügung gestellt werden, sind in Farb-, Bild- und/oder Tongestaltung erst nach ausdrücklicher vorheriger Realisierungs-Bestätigung durch die Agentur verbindlich.
9) Die Agentur ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Auftrag zu geben. Insoweit gelten für den Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, in diesem Fall für die jeweilige Fremdleistung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fremdanbieters. Im Übrigen wird auf § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur verwiesen.
10) Der Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, den die Agentur mit dem Fremddienstleister im eigenen Namen abschließt, ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises.
11) Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die für Ihn erzeugten Werke zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzen) zu präsentieren. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite der Agentur oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen.
12) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug und setzt die Agentur dem Auftraggeber eine Frist von mindestens 2 Wochen zur Zahlung, die erfolglos verläuft, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung für die Dauer des Verzugs einzustellen. Die Agentur wird dem Kunden diese Maßnahme vorab schriftlich androhen. Der Auftraggeber bleibt auch während der Dauer der Leistungsverweigerung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Agentur muss sich etwaige durch die Leistungsverweigerung ersparte und vom Auftraggeber nachgewiesene Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 4 Laufzeit, Kündigung und dazugehörige Zahlungsbedingungen
1) Wird ein Vertrag über eine längere Zeitraum für die Zusammenarbeit vereinbart, so gilt die im Vertrag genannte Mindestlaufzeit. Sollte keine Mindestlaufzeit genannt sein, so liegt sie bei 6 Monaten.
2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im die jeweils genannte Laufzeit, mindestens aber um 6 Monate, wenn der Vertrag nicht vor dem jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.In dem ersten Monat kann der Auftragnehmer – unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen – kündigen, wenn er mit der Zusammenarbeit unzufrieden ist.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3) Wird ein monatliches fixes Honorar vereinbart ist dieses soweit nicht anders vereinbart im Voraus jeweils zum Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen.Der Betrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig. Im Übrigen wird auf § 3 Abschnitt 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur verwiesen.
§ 5 Nutzung von Präsentationsinhalten
1) Sofern der Auftraggeber Arbeiten, Werke oder Leistungen, die durch die Agentur zwecks Erreichung eines Vertragsabschlusses dem Auftraggeber präsentiert hat, vollständig oder in Teilen verwenden möchte, bedarf dies der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung der Agentur. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber die Inhalte der Präsentation, der die Leistungen und konzeptionellen Ideen der Agentur zugrunde liegen, zu nutzen gedenkt, sofern ebendiese Konzepte, Leistungen und/oder Ideen bislang in den Kampagnen des Auftraggebers noch nicht enthalten sind.
2) In der Annahme einer Präsentationsvergütung liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen der Agentur.
§ 6 Auftragserteilung an Dritte
Die Agentur wird hiermit durch den Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, ausdrücklich bevollmächtigt, übertragene Arbeiten und Dienstleistungen selbst auszuführen oder nach ihrer Wahl Dritte im eigenen Namen damit zu beauftragen.
§ 7 Leistungszeit, Verzögerungen, Terminabsagen
1) Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn diese von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind.
2) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
3) Leistungszeiten verschieben sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, für die die Agentur nicht verantwortlich ist, soweit solche Hindernisse von erheblichem Einfluss für die Leistungserbringung sind. Die Leistungszeit verschiebt sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Die Agentur wird dem Auftraggeber unverzüglich Beginn und Ende derartiger Hindernis mitteilen.
4) Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
5) Vereinbarte Termine sind vom Auftraggeber grundsätzlich zu beachten. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus Gründen ab, die die Agentur nicht zu vertreten hat, so erhält die Agentur, soweit nicht anderes vereinbart, eine Aufwandsentschädigung gemäß folgenden Regeln:
a) Bei einer Absage von vereinbarten Terminen bis 3 Wochen vor dem geplanten Termin fällt keine Aufwandsentschädigung an.
b) Bei einer Absage von vereinbarten Terminen bis 1 Woche vor dem geplanten Termin fallen 50 % der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung an. c) Für eine Absage oder Verschiebung eines geplanten Termins unter einer Woche vor dem geplanten Termin fallen 90 % der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung an. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Auftraggeber die Terminabsage nicht zu vertreten hat.
§ 8 Lieferung, Lieferfristen, Verpackung und Versand
1) Die Agentur entspricht ihren Lieferverpflichtungen, sobald die erstellten Werke, Arbeiten oder Leistungen zur Versendung, elektronischen Übermittlung oder Online-Freischaltung gebracht sind.
2) Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Agenturmitarbeiter bzw. Agenturfahrzeuge erfolgt. Wünscht der Auftraggeber eine bestimmte Versandart, hat er dies der Agentur vorab schriftlich mitzuteilen.
3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über.
4) Verpackungs- und Versandkosten gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an die Agentur hat der Auftraggeber die Fracht-, Porto oder sonstigen Ablieferungskosten frei Haus an die Agentur zu tragen.
5) Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
6) Lieferschwierigkeiten von Dritten, insbesondere von Lieferanten der Agentur, höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder berechtigen die Agentur, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die Agentur an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
7) Der Auftraggeber, sofern er nicht Verbraucher ist, erkennt an, dass produktionsbedingte Mindermengen seitens der Agentur oder von durch diese zur Ausführung der Arbeiten beauftragten Dritten bis zu 15% nicht zur Mängelrüge, Minderung oder zum Rücktritt berechtigen.
8) Der Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, erkennt an, dass im Falle produktionsbedingter Mehrmengen seitens der Agentur oder von durch diese zur Ausführung der Arbeiten beauftragten Dritten die Agentur zur Berechnung der Mehrmengen berechtigt ist.
§ 9 Eigentums, Nutzungs- und Urheberrechte, Rückabgabepflicht, Vertragsstrafe
1) An den Arbeiten der Agentur werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Auftraggeber bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Vorlagen oder Reinzeichnungen der Agentur die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und sonstige Übermittlung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4) Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit durch die Agentur erteilter schriftlicher Einwilligung verändert werden.
5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6) Die von der Agentur erarbeiteten Werke in Form von Textinhalten, Konzeptionen, Werbestrategien, Logo-Entwicklungen, Designs, Studien, Layouts, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Tabellen und Datenbanken, Produktionsleistungen und Kartenmaterial (wobei diese Aufzählung nicht abschließend sein soll) – nachfolgend Werke genannt – unterliegen als persönliche geistige Schöpfung dem Urheberrechtsschutz. Für den Fall, dass das Werk die nach dem Urheberrechtsschutzgesetz (UrhG) erforderliche schöpferisch-gestalterisch-künstlerische Höhe nicht erreicht hat, gilt diese zwischen der Agentur und dem Auftraggeber als vereinbart.
7) Die von der Agentur erarbeiteten Werke dürfen ohne vorherige und ausdrückliche Einwilligung nicht verändert werden. Dies betrifft sowohl Originale als auch Reproduktionen des Werks. Eine Nachahmung des Werks, sei sie vollständig oder teilweise, ist unzulässig und wird untersagt.
8) Bei Verstoß gegen § 7 Absatz 7 der AGB hat der Auftraggeber der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
9) Das Urheberrecht geht nach durch die Agentur ausgeführtem Auftrag nicht auf den Auftraggeber über, sondern verbleibt vollständig bei der Agentur. Die Agentur kann dem Auftraggeber Nutzungsrechte einräumen.
10) Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte in Art und Umfang, sofern und soweit diese für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich sind. Sofern keine anderslautende Vereinbarung schriftlich geschlossen wurde, überträgt die Agentur das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber. Sollte die Agentur dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht für ein Werk eingeräumt haben, so bleibt die Agentur berechtigt, die entworfenen Werke und deren Vervielfältigungen im Rahmen für Eigenwerbung zu nutzen und zu verwenden. Beabsichtigt der Auftraggeber eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, so bedarf dies einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Bedient sich die Agentur zur Vertragserfüllung der Dienste oder Rechte von Dritten, werden deren entsprechende Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang durch die Agentur erworben und im erforderlichen Umfang für die jeweilige Kampagne an den Auftraggeber übertragen.
11) Die von der Agentur eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung seitens des Auftraggebers auf diesen über.
12) Die Agentur ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen oder der Internetadresse als Copyrightvermerk auf allen entworfenen Produktionen in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum/Credits mit Firmenbezeichnung und vollständiger Anschrift genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
13) Die Erstellung von Werken, die von der Agentur entwickelt und erarbeitet werden, erfolgt immer nur für eine juristisch selbstständige bzw. für eine natürliche Person; sofern eine Nutzung dieser Werke durch angeschlossene oder verbundene Unternehmen gewünscht ist, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen, vertraglichen Vereinbarung und Vergütung.
14) Textinhalte, Bilder, Links, Verweisungen oder sonstige Inhalte, welche der Agentur vom Auftraggeber zur Auftragsausführung geliefert werden, dürfen nicht in unzulässiger Weise in Urheber-, Nutzungs-, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritte eingreifen. Für durch den Auftraggeber gelieferte Daten haftet ausschließlich der Auftraggeber.
15) Entwürfe, Konzeptvorlagen, sonstige Vorlagen, Dateien, die durch die Agentur erstellt werden oder durch die diese erstellen lässt, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Agentur haftet überdies nicht für den Fall grob fahrlässiger Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, erkennt an, dass jedwede Form von Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmen auf den Ausgleich lediglich vorhersehbarer und typischer Schäden beschränkt ist.
2) Der Auftraggeber erklärt, mit der Abnahme der Auftragsarbeit die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text zu übernehmen.
3) Der Auftraggeber, sofern dieser nicht Verbraucher ist, hat von der Agentur gelieferte Werke unverzüglich nach deren Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel ohne schuldhaftes Zögern nach deren Feststellung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
4) Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
5) Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder die übergebenen Vorlagen Rechte Dritter tangieren, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7) Die von der Agentur gesetzten Links und Verweisungen auf der eigenen Internetpräsenz oder auf der von Auftraggebern spiegeln inhaltlich nicht die Meinung der Agentur wider. Die Agentur ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt die Agentur aber auch jegliche Haftung ab.
8) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gelten Arbeiten mit werkvertraglicher Natur als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9) Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers oder eigeninitiativ Fremdleistungen in Auftrag gibt, wird die Agentur hiermit von der Haftung von Leistungen und Arbeitsleistungen der beauftragen Dritten als Leistungserbringer freigestellt.
10) Die Freigabe der von der Agentur erstellten Werke und deren Veröffentlichung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Agentur mit vollständigen oder teilweisen Freigaben betraut, wird die Agentur hiermit von der Haftung freigestellt.
11) Die Agentur nimmt hinsichtlich der erstellten Werke, Texte, Gestaltungsinhalte und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Dies obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
13) Von der Agentur infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes des Auftraggebers nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druck-/Satzvorlage erforderliche Änderungen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
14) Entwürfe und Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf inhaltliche, syntaktische, stilistische und grammatikalische Fehler zu prüfen und der Agentur entsprechend zurückzugeben. Eine Haftung seitens der Agentur für solche Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden, besteht nicht. Fernmündlich durch den Auftraggeber aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
15) Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.
16) Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Besprechungsinhalten mit dem Auftraggeber. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
17) Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen, die aus Angeboten und Verträgen stammen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
§ 11 Internetpräsenzen und webbasierte Software- und Datenbanklösungen
1) Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Internet-basierende Präsentationen und/oder Auftritte und Webseiten nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber hat diese Kosten zu tragen.
2) Wünscht der Auftraggeber eine Wiedereinstellung in das Internet, nachdem die Entfernung zuvor wegen Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen vorgenommen wurde, werden dem Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten zuvor mitgeteilt. Der Auftraggeber hat diese Kosten zu tragen.
3) Die dem Auftraggeber von der Agentur zur Verfügung gestellte Internetpräsenz darf nicht dazu dienen, obszönes, pornografisches, bedrohliches oder verleumderisches Material oder Material für Glücksspiel zu speichern, zu verwenden oder zu verbreiten. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, so führt dies zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund für den Fall, dass der Auftraggeber den Verstoß zu verantworten hat.
4) Soweit der Auftraggeber Aktualisierungen, Anpassungen, Änderungen und/oder inhaltliche oder konzeptionelle Überarbeitungen wünscht, so werden diese durch die Agentur schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine, die für den Auftraggeber eine besondere Wichtigkeit haben, können Fristen vereinbart werden.
§ 12 Domainregistrierung und Pflegeverträge
1) Soweit die Agentur mit der Durchführung von Internet-Domainregistrierungen beauftragt wird, ist dies schriftlich und einzelvertraglich zu vereinbaren.
2) Gleiches gilt, soweit die Agentur mit der Pflege und Wartung von Datenbanken, Website-Content und sonstigen Inhalten betraut wird.
§ 13 Konkurrenzausschluss
Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden und Ihre Dienstleistungen für diese anzubieten und auszuführen, wobei die vertrauliche Behandlung von Unterlagen des Bestellers jederzeit sichergestellt ist.
§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz
1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern vertrauliche Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
2) Der Auftraggeber macht vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über deren Geheimhaltungsbedürftigkeit.
3) Soweit die Agentur im Zuge der Leistungserbringung Daten verarbeitet, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuzuordnen sind, so ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass der jeweils Betroffene in diese Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Auftraggeber bleibt in Bezug auf solche personenbezogenen Daten stets verantwortliche Stelle. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt Agentur alle Schäden, die der Agentur durch eine datenschutzrechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Agentur oder den Zugriff der Agentur auf die personenbezogenen Daten entstehen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Auf Anforderung des Auftraggebers schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.
4) Die Agentur darf den Auftraggeber ab Vertragsabschluss als Referenzkunden nennen.
§ 15 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ist der Sitz der Agentur.
3) Soweit nach diesen AGB Erklärungen schriftlich erfolgen müssen, so sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, E-Mails ausreichend. Dies gilt nicht für Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Kündigungserklärungen des Auftraggebers, die stets im Original zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind und dem Vertragspartner in dieser Form zugehen müssen.
4) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Agentur wird dem Auftraggeber die Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. Die Agentur wird den Auftraggeber in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen einer entstandenen Versäumung gesondert hinweisen.
Stand Januar 2021
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